Freitag, den 30. Oktober 2020
Lebensmittelkontrolleure achten auf Berufskleidung
Saubere Berufskleidung – beim Hygienekonzept in lebensmittelverarbeitenden Betrieben gerade in der aktuellen Zeit ein wichtiger Punkt. Ebenso bei amtlichen Kontrollen. Worauf Betriebsinhaber bei der Berufskleidung achten sollten. Erfahrungen und Tipps.
HACCP-konforme Berufskleidung sehen Experten heute als wichtigen Bestandteil erfolgreicher Hygienekonzepte lebensmittelverarbeitender Unternehmen. Doch ebenso wichtig wie die Anschaffung und das Tragen ist der regelmäßige Wechsel dieser Hygienekleidung. Und vor allem die Frage: Wer übernimmt die hygienegerechte Aufbereitung von Kitteln, Jacken und Hosen? Denn Blutspritzer aus der Fleischverarbeitung oder Joghurt-Bakterien aus der Milchwirtschaft haben nichts im heimischen Wäschekorb zu suchen. Umgekehrt muss die Hygienekleidung auch nicht unbedingt mit der verschmutzten, privaten Wäsche in Berührung kommen.
Erfahrungen bei Kontrollen
„Eine berufsspezifische, hygienische Arbeitskleidung ist elementar für eine gute Basishygiene“, erklärt Martin Maue, 1. Vorsitzender des Landesverbandes der Lebensmittelkontrolleure in Bremen. Seine Erfahrung bei Kontrollen: „In Betrieben ohne ausreichende Fachkenntnisse wird Berufskleidung oft vernachlässigt. Diese wird dann häufig durch private Kleidung oder ungeeignete Kleidung ersetzt.“ Hier machte der Lebensmittelkontrolleur aus Bremen zudem die Erfahrung, dass die Anzahl der Betriebe ohne ausreichende Fachkenntnisse in den vergangenen Jahren zugenommen hat.
Marco Helbing vom Landratsamt Rosenheim, der dort die ganze Bandbreite von lebensmittelherstellenden, -verarbeitenden und -vertreibenden Betrieben kontrolliert, sieht ebenfalls einige „schwarze Schafe“. Aber auch das verstärkte Bemühen insbesondere der kleineren Unternehmen. Und er findet: „Die Vorschriften für das Tragen von Hygienekleidung waren früher sogar restriktiver, die Vorlagen höher. Durch die EU-Hygieneverordnung hat sich dies verändert – das Ermessen bleibt den Betrieben nun selbst überlassen.“ Umso wichtiger sind also umfassende Informationen und gute Beratung, wenn es um Einsatz und Pflege der Arbeitskleidung in lebensmittelverarbeitenden Betrieben geht.
Routinierter Ablauf schafft Hygiene
Aufklärungsbedarf sieht deshalb auch Thomas Echelmeyer vom textilen Mietdienstleister, der DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH, der seine Kunden aus der Lebensmittelbranche entsprechend berät: „Die Anschaffung der HACCP-konformen Kleidung ist ja nur ein Aspekt des Hygienekonzeptes. Aber auch die hygienische Wäsche muss dauerhaft sichergestellt sein.“ Denn laut dem Experten wird Hygiene nur durch ein routiniertes Zusammenspiel von fachgerechtem Einsammeln der getragenen Kleidung, Abholung, hygienischer Aufbereitung und Anlieferung gewährleistet. „Dazu gehört natürlich auch, dass für alle Mitarbeiter stets ausreichend saubere Garnituren zum Wechsel bereitliegen.“
Vorbildfunktion – und Empfehlung für textilen Mietservice
So wollen denn auch die Lebensmittelkontrolleure selbst mit gutem Beispiel voran gehen. „Wir haben hier Vorbildfunktion. Ein respektvolles Auftreten in sauberer Berufskleidung, hier HACCP Hygienekleidung, gegenüber dem Betreiber des zu kontrollierenden Betriebes sollte selbstverständlich sein“, erklärt Marco Helbing. „Auch die Einheitlichkeit unserer Kleidung spielt eine entscheidende Rolle – wir sind ja oft zu zweit oder dritt bei den Kontrollen vor Ort.“ Deshalb haben er und seine Kollegen vom Landratsamt Rosenheim sich für den textilen Mietdienst, hier die DBL, entschieden und lassen sich seit mehreren Jahren mit Hygienekleidung ausstatten.
„Das minimiert den Organisationsaufwand, gewährleistet gleichzeitig die Hygiene“, so Helbing. Und auch der Landesverband der Lebensmittelkontrolleure in Bremen lässt sich vom textilen Mietdienstleister DBL ausstatten. „Unsere Berufskleidung wird durch den professionellen Anbieter gestellt und gereinigt – so haben wir bei unseren Kontrollen stets ausreichend saubere Hygienekleidung zur Verfügung“ sagt Vorsitzender Martin Maue. „Diese Dienstleistung kann ich empfehlen.“
Für diese Dienstleistung trägt die DBL so auch das Siegel „Empfohlen vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V.“, ist langjähriger Kooperationspartner des BVLK. Unternehmen der lebensmittelverarbeitenden Branche können hier also profitieren, denn Mietdienstleister wie die DBL beraten im Vorfeld, klären mit den Betrieben Ansprüche und Bedarf, kleiden die Mitarbeiter individuell nach persönlicher Anprobe ein – und finden so die passende und finanzierbare Bekleidungslösung. Gibt es hier in Zeiten der Corona Pandemie Änderungen?
„Hygiene stand schon vor der Pandemie bei uns im Mittelpunkt“ meint dazu Thomas Echelmeyer. „Im DBL Mietservice gewährleisten alle regionalen Partner die geforderten Hygienestandards – wir waschen nach validierten und protokollierten Verfahren. Unsere Waschverfahren für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben erfolgen weiter nach der europäischen Norm DIN EN 14065*. All das gibt unseren Kunden Sicherheit.“
*DIN EN 14065 beschreibt einen als Risikoanalyse bezeichneten und Kontrollsystem-Biokontamination (RABC) genannten Risikomanagementansatz, der darauf ausgelegt ist, Wäschereien in die Lage zu versetzen, eine mikrobiologische Qualität der in der Wäscherei aufbereiteten Textilien kontinuierlich sicherzustellen.